
• Mit der Erklärung über die grundlegenden
Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998) bekennen sich die Mitgliedsstaaten der
ILO zu deren Kernarbeitsnormen.
• Heute haben bereits über 100 Staaten alle Abkommen ratifiziert.
• Die Mitgliedsstaaten müssen jährlich einen Bericht über
ihre Maßnahmen zur Durchsetzung der Grundprinzipien verfassen.
• Die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale
Unternehmen und Sozialpolitik (2000) wendet sich direkt an international
tätige Unternehmen und auch an Staaten.
• Die ILO-Erklärung enthält die Kernarbeitsnormen und darüber
hinaus Regelungen zu Mindestlöhnen.
• Gewerkschaften können sich beschweren, wenn sich ein Unternehmen
nicht an die Grundsatzerklärung hält.
• Die ILO-Erklärung behandelt nur sozialpolitische Themen und
wird von Sozialpartnern und Regierungen in Entwicklungsländern mitgetragen.