Hans Küng:
Menschenpflichten stärken Menschenrechte
»Eine Menschenpflichten-Erklärung unterstützt und untermauert die Menschenrechtserklärung
vom Ethos her. Wenn die Menschenrechte vielerorts nicht realisiert werden, fehlt es ja zumeist am politischen und
ethischen Willen. [...] Selbstverständlich wäre es falsch zu meinen, die rechtliche Gültigkeit der
Menschenrechte sei abhängig von der Erfüllung der Pflichten. Dies verstieße eindeutig gegen die
voraussetzungslose Würde der menschlichen Person. [...] Wir leben in einer Gesellschaft, in der einzelne Gruppen
nur zu oft Rechte gegen andere geltend machen, ohne für sich selber irgendwelche Pflichten zu erkennen. [...] Die
Menschenpflichten-Erklärung ist primär ein moralischer Appell und besitzt als solcher keine direkt
völkerrechtliche
Verbindlichkeit. [Auf eine rechtliche Kodifizierung will die Erklärung auch gar nicht hinaus, sie will] freiwillige
Selbstverpflichtung.
Helmut Schmidt:
Gleichgewicht von Rechten und Verantwortlichkeiten
»Zum einen werden die Menschenrechte von einigen westlichen Politikern, zumal in den USA, als Kampfbegriff
und als aggressives Instrument der außenpolitischen Pression benutzt. Dies geschieht zumeist durchaus
selektiv: zwar gegenüber China und Iran, nicht aber gegenüber Saudi-Arabien oder Israel. Die Gründe
für solche Einseitigkeit liegen in ökonomischen und strategischen Interessen.
Zum anderen werden die Menschenrechte von manchen Muslimen, Hindus und Konfuzianern als typisch westliches Konzept
aufgefasst. [...] Besonders in Asien hören wir den ernstzunehmenden, ernsthaft begründeten Vorwurf, das
Grundrechtskonzept vernachlässige oder verkenne gar die Notwendigkeit von Tugenden, Pflichten und Verantwortlichkeiten
des Einzelnen gegenüber der Familie, der Gemeinde, der Gesellschaft oder dem Staat. [...] Keine Demokratie und
keine offene Gesellschaft kann auf die Dauer Bestand haben ohne das doppelte Prinzip von Rechten und Pflichten.«