
Im Februar 1933, einen Monat nach seiner Machtübernahme, lässt Hitler über
den Reichspräsidenten
Hindenburg die Grundrechte mithilfe einer Notverordnung
(»Verordnung
zum Schutz von Volk und Staat«) außer Kraft setzen.
Im März schafft er dann mit
dem so genannten »Ermächtigungsgesetz«
den gesamten Rechtsstaat und die Demokratie auf »legalem« Wege
ab.
Damit beginnt die nationalsozialistische Schreckensherrschaft: in den
nächsten
zwölf Jahren bis 1945 folgen unzählige und unvorstellbar grausame
Menschenrechtsverletzungen in ganz Europa.