Freiheitsrechte auf dem europäischen Festland
Auch auf dem
europäischen Festland werden im Mittelalter Freiheitsrechte in Dokumenten festgehalten.
1222 Die Goldene Bulle Ungarns, das älteste, von König Andreas II. erlassene Grundgesetz Ungarns, legt die
Freiheitsrechte des Adels fest.
1514 schließt Herzog Ulrich von Württemberg einen
Vertrag mit dem Patriziat, d. h. mit den Vertretern der wichtigsten städtischen
Familien im Landtag. Im Tübinger Vertrag, genannt nach
dem Ort der Vertragsschließung, verpflichtet sich der Herzog, Fragen der
Steuererhebung, der Landesverteidigung sowie den Verkauf von Landesteilen nur
mit Zustimmung der Landstände zu regeln.
Der Vertrag gilt als das wichtigste Verfassungsdokument im Herzogtum Württemberg.
Er wird auch als »württembergische Magna Charta« bezeichnet.