Der
Sohn von Karl I., Karl II. (1660–85) vertritt die absolute Souveränität
des Königtums. Auch er setzt sich über das Parlament hinweg.
Als
Maßnahme gegen die Willkürherrschaft des Königs setzt das Parlament
1679 die »
Habeas-Corpus-Akte« (
Habeas
Corpus Amendment Act) durch.
Sie soll die Bürger vor grundloser
Verhaftung schützen.