Am 15. Juni
1215
unterzeichnet der englische König Johann die von Adel und Geistlichkeit aufgesetzte
»Magna Charta Libertatum«
(»Große Freiheitsurkunde«), die erstmals die Königsgewalt gegenüber dem Adel rechtlich einschränkt.
Die Magna Charta ist seither Grundstein des englischen Verfassungsrechts.
In den inneren Machtkämpfen zwischen König und Adel bilden sich im
Laufe des 13. Jahrhunderts die
Grundlagen
des englischen Parlaments heraus.
Ursprünglich gehörten
nur der hohe Klerus (Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte) und der
Hochadel (Barone und Grafen) dem Parlament an. Ab 1264 kamen Vertreter des
niederen Adels (Ritter) und der städtischen Oberschicht (Bürger)
dazu; sie wurden bald
commons genannt.
Ab 1341 hielten die
peers (Klerus und Hochadel) und
commons getrennte
Sitzungen ab. Daraus ging die Unterscheidung in
House of Lords und
House
of Commons hervor. Um 1360, unter König Edward III. (1312–1377),
erreicht das Parlament ein unumgängliches Mitspracherecht: ohne Zustimmung
beider Häuser durfte kein Gesetz und keine Steuer auferlegt werden. Unter
Heinrich VIII. (1491–1547) und Elisabeth I. (1558–1603) verliert
das Parlament wieder an Bedeutung.