Jean-Jacques Rousseau
Jean-Jacques Rousseau
(1712–1778)
ist der erste Aufklärer, der explizit von Menschenrechten spricht.
Für Rousseau ist die Freiheit Grundlage für das Menschsein.
Da von Natur aus alle Menschen frei und gleich sind, sollen sie dies auch im Staat bleiben. Rousseau unterscheidet dabei zwischen
natürlicher
,
bürgerlicher
und
sittlicher Freiheit
:
• Im Naturzustand, ausgestattet mit der unbegrenzten natürlichen Freiheit, ist der Mensch nicht wirklich frei, da er von seinen Trieben und seinem Egoismus beherrscht wird.
• Wirklich frei ist er erst, wenn er sich als sittliches Wesen frei dazu
entscheidet, sich an selbst gegebene Gesetze zu halten
.
So verzichtet er bewusst zugunsten der bürgerlichen und sittlichen auf die natürliche Freiheit, organisiert sich in einem Staat und hält sich an die selbst gegebenen Gesetze.
Jeder Einzelne besitzt das
Recht auf
gleichberechtigte
politische Partizipation
. Dadurch entsteht nach Rousseaus Auffassung ein Staat, der Entscheidungen nach dem Gemeinwohl trifft. Das Recht auf Freiheit ist die Basis des Staates, ohne welches der Staat nicht denkbar wäre.
Rousseaus Auffassungen spielten bei der Französischen Revolution eine große Rolle.
Armand Jean du Plessis, Herzog von Richelieu
1585–1642; französischer Staatsmann,
seit 1622 Kardinal.
Richelieu wurde 1624 als Erster Minister (»premier ministre«) Ludwigs XIII. in den Staatsrat berufen.
Seine Politik verfolgte drei Hauptziele:
• Beseitigung der Sonderstellung der Hugenotten (französische calvinistische
Protestanten),
• Entmachtung des Hochadels und
• Befreiung Frankreichs aus der spanisch-habsburgischen Umklammerung.
Richelieus Politik setzte den Absolutismus durch und schuf (u. a. durch die Gründung der Académie française 1635) die Grundlage für die kulturelle Vorrangstellung Frankreichs unter Ludwig XIV.
(Mehr dazu im Lexikon unter »Richelieu«)
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