Thomas
Hobbes (1588–1679)
gilt noch nicht als Philosoph der Aufklärung im eigentlichen Sinn. Bei ihm ist noch nicht von gleichen, unveräußerlichen Rechten für alle die Rede. Dennoch ist er aufgrund seiner
Staatsphilosophie ein Vordenker der Menschenrechte.
Nach Hobbes hat jeder Mensch das Recht, seine Fähigkeiten zum Zweck der Selbsterhaltung einzusetzen. Im
Naturzustand (d.h. in einem hypothetischen Zustand ohne Staat) ist die Selbsterhaltung der Menschen jedoch bedroht (»Krieg aller gegen alle«).
Deshalb ist es für jeden Einzelnen vernünftig und konsequent, sich
einem übermächtigen Souverän (dem Staat) zu unterwerfen, der
das Gewaltmonopol besitzt und so einen »Krieg aller gegen alle« verhindern
kann.
Es ist ein Staat, der keine rechtlichen Ansprüche der Untertanen gegen
ihn anerkennt, der seine Macht aber dennoch gegenüber den individuellen
Interessen jedes Einzelnen rechtfertigen muss.
Dieser »neue« Gedanke war von Bedeutung für die nachfolgenden
Philosophen.