Die Philosophen Thomas Hobbes, John Locke, Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant entwickeln je unterschiedliche Aspekte der Menschenrechtsidee:
Hobbes betont
die Notwendigkeit, politische Gewalt konsequent gegenüber jedem einzelnen
Individuum zu rechtfertigen, ein Gedanke, auf dem die anderen Denker aufbauen.
Locke denkt Menschenrechte
als Schutz- und Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat.
Rousseau sieht die Menschenrechte durch die gleichberechtigte Beteiligung jedes Einzelnen an der Gesetzgebung erfüllt.
Kant führt diese unterschiedlichen Aspekte zusammen:
Der Schutz individueller Freiheitsrechte ist Zweck des Staates; zugleich ist die Gesetzgebung an ein demokratisches Prinzip gebunden.