Menschenrechte sind angeborene Rechte,
die jedem Menschen unabhängig
von seiner/ihrer Nationalität,
religiöser oder ethnischer Zugehörigkeit,
Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politischer oder sonstiger Weltanschauung,
Beruf oder sozialer Herkunft
zustehen, weil er/sie ein Mensch ist.
Menschenrechte sind nicht dasselbe wie Grundrechte.
Grundrechte sind staatlich verliehene
grundlegende Freiheitsrechte,
z. B. das Wahlrecht.
Die Menschenrechte jedoch sind angeborene
Rechte
und gelten unabhängig vom Staat, immer, überall
und für alle Menschen.
Foto:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg